Ein kleines Vorwort zur Mitgliedschaft!
Ordentliches Mitglied kann jede volljährige Person werden, die nicht wegen fischereilicher Delikte vorbestraft ist und die Fischerprüfung nach geltenden Fischereigesetzen abgelegt hat. Für noch nicht volljährige Mitglieder gelten die Bestimmungen des Nds. Fischereigesetzes.
Das heißt, Jugendliche unter 14 Jahren dürfen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung nur in Begleitung eines über 18 Jahre alten Mitgliedes mit Fischerprüfung angeln. Die Aufnahme ist schriftlich auf vorgedrucktem Antragsformular unter Beifügung von einem Passbild beim Vereinsvorstand zu beantragen. Bei Ablehnung ist der Vorstand zur Angabe von Gründen nicht verpflichtet.
Bei seiner Aufnahme erkennt das Mitglied durch seine Unterschrift die Satzung an. Den neu Aufgenommenen werden Satzung, Gewässerordnung, Mitgliedsausweis des Anglerverbandes Niedersachsen und Fischereischeine ausgehändigt. Die Beitragszahlung erfolgt bargeldlas. Eine Erteilung eines SEPA-Laschriftmandats ist mit dem Aufnahmeantrag zu erteilen. Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag werden per Lastschrift eingezogen. Zum Jahresenede erhält das Mitglied eine Beitragsrechnung. Der Jahresbeitrag wird dann bis Mitte Dezember vom Konto eingezogen.
Der Jahresbeitrag ist nach der Satzung spätestens bis zum 31.März des jeweiligen Jahres zu entrichten. Die Fischereiberechtigungsscheine werden erst nach erfolgter Beitragszahlung und nach Abgabe der Fangmeldungen ausgehändigt.
Ansonsten sind die abgelaufenden Fangkarten immer bis zum 31. Januar eines Jahres in der Geschäftstelle zur Auswertung abzugeben. Die Mitglieder haben das Recht, an allen Versammlungen und Veranstaltungen teilzunehmen.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, Gemeinschaftsarbeit zu leisten.
Weibliche Mitglieder und Mitglieder, die das 65.Lebensjahr erreicht oder durch Attest ihre Schwerbehinderung (mind.50%v.H.) nachgewiesen haben, werden von der Gemeinschaftsarbeit befreit. Die Arbeitsleistung kann auch durch Bezahlung abgegolten werden. Näheres regelt der Vorstand für das jeweilige Geschäftsjahr neu. Bei Eheleuten und Partnerschaften zahlt ein Eheteil oder Partner den halben Jahresbeitrag. Wer von ihnen den halben Beitrag in Anspruch nimmt. Entscheiden die Eheleute bzw. Partner für sich. Scheidet ein Eheteil oder Partner aus dem ASV Wolfenbüttel e.V. aus, zahlt der verbleibende den vollen Jahresbeitrag ungeachtet dessen, ob er in der Zeit bei den Mitgliedschaften den halben Beitrag für sich in Anspruch genommen haben.
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Jahresbeitrag: |
Aufnahmegebühr |
Entgelt für nicht geleistete
Gemeinschaftsarbeit |
Erwachsene |
115 € |
50 € |
50 € |
Jugendliche |
57,50 € |
25 € |
50 € |
Eheleute |
57,50 € |
50 € |
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Mitglieder haben 4 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten.
Das Entgelt für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit beträgt 12,50 € pro Stunde.
Das Entgelt für die Gemeinschaftsarbeit 2025 für 4 Pflichtstunden von insgesamt 50,00 € wird im Voraus mit der Jahresbeitragsrechnung 2025 eingezogen.
Adresse:
Angesportverein Wolfenbüttel e.V.
Akaziestr. 30 A
38302 Wolfenbüttel
Telefonisch erreichbar während der GeschäftszeitenTel.: 05331/340137
Öffnungszeiten:
Freitag 16:00 - 18:00
Mai,Juni, Juli August: Freitag 17:00 - 18:00
Aufnahmeantrag als PDF
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