JUGENDORDNUNG
der Sportfischerjugend
des Angelsportvereins Wolfenbüttel e.V.
Die Leitung der Jugendgruppe besteht aus
a) dem Jugendgruppenleiter,
b) dem stellvertretenden Jugendgruppenleiter,
c) dem Jugendschriftführer,
d) dem Jugendsportwart (sportliches Fischen),
d) dem Jugendsportwart (Casting).
Sie werden von den Mitgliedern der Jugendgruppe für
vier Jahre gewählt.
Die beiden Jugendgruppenleiter bedürfen nach ihrer Wahl
der Bestätigung der Mitgliederversammlung des Vereins.
Die Jugendgruppe führt ein eigenständiges Vereinsleben
unter Beachtung der Vereinssatzung.
Sinn und Zweck der Jugendgruppenarbeit ist es, die Jugend-lichen
zu waidgerechten Sportfischern zu erziehen, staats-bürgerlich
zu schulen und im jugendpflegerischen Sinne zu betreuen.
Die Sportfischerjugend im Angelsportverein Wolfenbüttel
e.V. bekennt sich zur olympischen Idee und ist deshalb bemüht,
ihre Mitglieder zu sportlichen Castern und Sportfischern heranzubilden.
Mitglied der Sportfischerjugend kann jedes Mädchen und
jeder Junge vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
werden.
Der Verbleib in der Jugendgruppe bis zum vollendeten 21.
Lebensjahr wird jedem Mitglied freigestellt.
Zur Förderung der Jugendarbeit wird der Jugendgruppe
ein Anteil des von den Vereinsmitgliedern aufgebrachten Beitrages
zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Anteils legt
der Vereinsvorstand im Einvernehmen mit der Jugendgruppenleitung
fest.
Über die Verwendung der vereinseigenen Mittel verfügt
die Jugendgruppenleitung im Einvernehmen mit dem Vorstand
des Vereins.
Der Vereinsschatzmeister verwaltet die Jugendmittel.
Die Verwendung der vereinseigenen Mittel wird von den Kassenrevisoren
des Vereins überwacht und überprüft.
Bei Jugendveranstaltungen ist den Jugendlichen das Angeln
an allen Gewässern untersagt.
Im übrigen gelten sinngemäß die Satzung und
die Gewässer-ordnung des Vereins.
Wolfenbüttel, den 27. November 1992