Angelsportverein Wolfenbüttel e.V.


 



 

JUGENDORDNUNG

der Sportfischerjugend
des Angelsportvereins Wolfenbüttel e.V.

Die Leitung der Jugendgruppe besteht aus

a) dem Jugendgruppenleiter,

b) dem stellvertretenden Jugendgruppenleiter,

c) dem Jugendschriftführer,

d) dem Jugendsportwart (sportliches Fischen),

d) dem Jugendsportwart (Casting).

Sie werden von den Mitgliedern der Jugendgruppe für vier Jahre gewählt.

Die beiden Jugendgruppenleiter bedürfen nach ihrer Wahl der Bestätigung der Mitgliederversammlung des Vereins.

Die Jugendgruppe führt ein eigenständiges Vereinsleben unter Beachtung der Vereinssatzung.

Sinn und Zweck der Jugendgruppenarbeit ist es, die Jugend-lichen zu waidgerechten Sportfischern zu erziehen, staats-bürgerlich zu schulen und im jugendpflegerischen Sinne zu betreuen.

Die Sportfischerjugend im Angelsportverein Wolfenbüttel e.V. bekennt sich zur olympischen Idee und ist deshalb bemüht, ihre Mitglieder zu sportlichen Castern und Sportfischern heranzubilden.

Mitglied der Sportfischerjugend kann jedes Mädchen und jeder Junge vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden.

Der Verbleib in der Jugendgruppe bis zum vollendeten 21. Lebensjahr wird jedem Mitglied freigestellt.

Zur Förderung der Jugendarbeit wird der Jugendgruppe ein Anteil des von den Vereinsmitgliedern aufgebrachten Beitrages zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Anteils legt der Vereinsvorstand im Einvernehmen mit der Jugendgruppenleitung fest.

Über die Verwendung der vereinseigenen Mittel verfügt die Jugendgruppenleitung im Einvernehmen mit dem Vorstand des Vereins.

Der Vereinsschatzmeister verwaltet die Jugendmittel.

Die Verwendung der vereinseigenen Mittel wird von den Kassenrevisoren des Vereins überwacht und überprüft.

Bei Jugendveranstaltungen ist den Jugendlichen das Angeln an allen Gewässern untersagt.

Im übrigen gelten sinngemäß die Satzung und die Gewässer-ordnung des Vereins.

Wolfenbüttel, den 27. November 1992